Mit der Zeit ändert sich die Rechtsprechung. Wir sind als Rechtsanwälte in der Pflicht, uns selbstständig weiterzubilden. Um Sie als Mandanten professionell beraten zu können, nehmen wir in einem Zeitumfang von mindestens 15 Stunden im Jahr regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte teil.
Dr. Höft hat zudem am 02. Mai 2007 den Titel eines Fachanwalts für Verkehrsrecht erworben. Diesen Titel erteilen die Rechtsanwaltskammern nur besonders erfahrenen und geprüften Rechtsanwälten.
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